Aufgaben der Berufsordnungskommission

Mit ihrer beruflichen Tätigkeit setzen sich Physiotherapeutinnen und -therapeuten für das Wohl vieler Menschen ein. Die sich dadurch ergebenden vielfälitigen Begegnungen erfordern einheitliche Grundsätze die das Verhalten von Physiotherapeutinnen und -therapeuten gegenüber Patienten der Oeffentlichenkeit, Berufspartnern, Kolleginnen und Versicherern regeln.
Dafür gibt es die Berufsordnung, die der Berufsordnung des Schweizerischen Physiotherapieverbandes untergeordnet ist. Sie dient der Verhaltensorientierung, der ethischen Konsensbildung und als Grundlage für die Behandlung von Beschwerden. Die Berufsordnung ist für alle Mitglieder von physioaargau verbindlich und als Verhaltenskodex für alle Physiotherapeutinnen und -therapeuten von Bedeutung.

Kontaktformular BOK

Falls Sie Probleme mit Ihrer Physiotherapeutin oder Ihrem Physiotherapeuten haben, können Sie sich an die Deutschschweizer Berufsordnungskommission wenden. Bitte füllen Sie dieses Formular aus und die verantwortliche externe Juristin wird sich bei Ihnen melden. 

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