Vergabe von Physioswiss-Punkten

Physioswiss vergibt Physioswiss-Punkte für Weiterbildungsveranstaltungen. Ziele der Vergabe von Physioswiss-Punkten sind die Sicherstellung der Qualität der Veranstaltungen sowie die Verbesserung der Transparenz gegenüber den Teilnehmenden. Institutionen, die eine Weiterbildung im Bereich der Physiotherapie planen, füllen das Antragsformular aus und reichen das Dokument zusammen mit dem Programm der Veranstaltung Physioswiss ein. Physioswiss vergibt eine entsprechende Anzahl Physioswiss-Punkte (1 Physioswiss-Punkt entspricht 60 Minuten).

Was gilt als Weiterbildung?

Für die nachfolgend aufgeführten Weiterbildungen können Physioswiss-Punkte vergeben werden:

  • Kongresse
  • Tagungen
  • Symposien
  • Workshops
  • Kurse
  • Kolloquien
  • Foren
  • Roundtables
  • Vortrag
  • Qualitätszirkel
  • praxis- oder klinikinterne Weiterbildungen.

Detaillierte Informationen finden Sie im Reglement zur Vergabe von Physioswiss-Punkten bei Weiterbildungen.

Wie und wo muss der/die Veranstalterin das Antragsformular einreichen?

Der/die Antragstellende füllt das Antragsformular vollständig aus und übermittelt dieses spätestens einen Monat vor der Durchführung der Veranstaltung zusammen mit dem Programm elektronisch mit dem Vermerk „Antrag Vergabe von Physioswiss-Punkten“ an die Geschäftsstelle Physioswiss (info@physioswiss.ch).

Nach Eingang der vollständigen Unterlagen ist mit dem Entscheid von Physioswiss innert drei Wochen zu rechnen. Für Mitglieder von Physioswiss ist die Prüfung des jeweiligen Gesuchs kostenlos. Nichtmitglieder bezahlen einen Unkostenbeitrag von CHF 100.- (exkl. MWST). Dieser ist auch bei Ablehnung eines Antrages zu bezahlen. Physioswiss ist nicht verpflichtet, die Entscheide zu begründen. Physioswiss kann nach der Durchführung der Weiterbildung keine Physioswiss-Punkte vergeben.

Einzureichende Unterlagen

Nach der Weiterbildung